Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf
ein gesetzliches Hautkrebsscreening. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten auch für jüngere Versicherte.
Bei einer Hautkrebsvorsorge wird von „Scheitel bis Sohle“ auf auffällige Hautveränderungen
untersucht, bei Bedarf kommt ein Auflichtmikroskop zum Einsatz. So lassen sich verdächtige Läsionen erkennen, die mit dem bloßen Auge nicht zu beurteilen sind.

Hautkrebsvorsorge/-nachsorge

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